Ethikkommission
Die aktuelle Ethikkommission wurde in der Mitgliederversammlung 2023 gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern:
Ass.-Prof. Anja-Xiaoxing Cui, Ph.D. (Vorsitzende)
Universität Wien
Kontakt (E-Mail)
Prof. Dr. Claudia Bullerjahn (Stellvertretende Vorsitzende)
Universität Giessen
Kontakt (E-Mail)
Dr. Ann-Kristin Herget
TU Dortmund
Kontakt (E-Mail)
Dr. Tim Loepthien
Universität der Bundeswehr München
Kontakt (E-Mail)
Dr. Eva Schurig
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Kontakt (E-Mail)
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Mitglieder der DGM können grundsätzlich einen Antrag auf ein Ethik-Votum stellen. Das betrifft in erster Linie Personen, an deren Institution keine Ethikkommission eingerichtet ist, aber auch all jene, bei denen die eigene Kommission zu lange braucht, nicht leistbar oder fachlich nicht geeignet ist. In solchen Fällen ist eine Begründung anzugeben (siehe §3.1.2 in der Geschäftsordnung).
Wofür kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge können für jegliche musikpsychologische Forschung gestellt werden, die am Menschen ausgerichtet ist, um die Würde und Integrität der teilnehmenden Personen zu gewährleisten. In Ausnahmefällen kann auch ein Votum für bereits durchgeführte Forschung beantragt werden, deren Publikation erst jetzt geplant wird.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Um einen Antrag zu stellen, laden Sie bitte die Geschäftsordnung und das Antragsformular herunter. Das ausgefüllte Antragsformular wird zusammen mit allen weiteren erforderlichen Dokumenten/Informationen (siehe §3(1) der Geschäftsordnung) per E-Mail an den Vorsitz der Kommission geschickt.